Suche

DGTR - Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

DGTR intern Archiv

Beitragsdatum: 18. November 2016

Tätigkeitsbericht des Vorstandes 2016

Tätigkeitsbericht des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht in der Mitgliederversammlung vom 18. November 2016

 

Als Vorsitzender des Vorstandes der Gesellschaft habe ich folgenden Bericht zu erstatten:

Veranstaltungen der Gesellschaft

Die Gesellschaft hat seit der letzten Mitgliederversammlung im Jahre 2014 vier große Veranstaltungen abgehalten, nämlich

  • ein Symposium (Jahrestagung) über aktuelle Fragen zum Transportrecht am 12. und 13. November 2015 in Dresden ,
  • ein Symposium (Jahrestagung) über aktuelle Fragen zum Transportrecht am 17. und 18. November 2016 in Bremen,
  • ein Kolloquium mit dem Thema: Brennpunkt: Mindestlohn am 29. Mai 2015 in Hamburg, sowie
  • ein Kolloquium mit dem Thema: Brennpunkt: Neue Bedingungswerke im Transportrecht am 2. Februar 2016 in Hamburg.

Alle Veranstaltungen haben unter großer Beteiligung stattgefunden. Die beiden Symposien in Dresden und Bremen waren jeweils von über 300 Personen besucht. Dem Kolloquium 2015 wohnten etwa 100 Teilnehmer bei, dem Kolloquium 2016 sogar etwa 200 Teilnehmer.

Das Symposium in Dresden widmete sich zunächst der Rechtsprechung. Die höchstrichterliche deutsche Rechtsprechung zum Gütertransportrecht, u. a. mit einer Entscheidung zum Umfang der Verladepflichten des Absenders, trug Herr Richter am Bundesgerichtshof Prof. Schaffert detailliert vor. Über AGB-Regelungen in der Schweiz, die, anders als in Deutschland, keine umfassende Kodifikation gefunden haben und somit von der Rechtsprechung gestaltet und kontrolliert werden, referierte Frau Dr. Montanaro aus Zürich. Eine aktuelle Entscheidung des Supreme Courts des Vereinigten Königreichs zur internationalen Gerichtszuständigkeit beim Einsatz von Unterfrachtführern wurde von Frau Dr. Lamont-Black von der University of Edinburgh den Teilnehmern bekannt gemacht. Mit mehreren Referaten wurde als Block die Rechtsstellung des Empfängers frachtrechtlicher Leistungen betrachtet. Zudem wurde ein erster Überblick über die neuen Bedingungswerke ADSp 2016 und DTLB gegeben. In der anschließenden Diskussion wurde das Scheitern der Verhandlungen über ein von allen beteiligten Verbänden gemeinsam getragenes Bedingungswerk bedauert und an die Verhandlungspartner der Appell gerichtet, in naher Zukunft wieder zu einem solchen zurückzukehren.

Beim diesjährigen Symposium in Bremen standen neben dem traditionellen Vortrag über jüngste transportrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, die CMR, das am 19. Mai 1956 in Genf abgeschlossen worden war, sowie logistische Themenstellungen im Vordergrund. Auch wenn die CMR bereits ein stattliches Alter erreicht hat und Gegenstand zahlreicher Prozesse gewesen ist, zeigt es sich, dass immer noch Streitpunkte, so insbesondere zu Artt. 29 und 41 CMR, der Klärung bedürfen. Das Symposium wurde abgeschlossen zunächst durch einen ersten Überblick über die von vielen Teilnehmern erhoffte Neufassung der ADSp 2017, die nunmehr wieder von allen beteiligten Kreisen gemeinsam getragen werden. Über rechtliche und versicherungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Insolvenz der Reederei Hanjin referierte abschließend ein Vertreter des GDV.

Die nächste Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht wird im November 2017 erstmalig im Ausland, nämlich in Wien, stattfinden.

Das Hamburger Transportrechtskolloquium 2015 befasste sich mit dem Mindestlohngesetz. Die angeregte Diskussion im Anschluss an die jeweiligen Referate zeigte eine tiefe Unsicherheit und zugleich eine große Besorgnis über die einschneidenden Wirkungen rechtlicher und wirtschaftlicher Art, die das Gesetz gerade für das deutsche Transportgewerbe hat.

Das Hamburger Transportrechtskolloquium 2016 beleuchtete Inhalt und rechtliche Auswirkungen der beiden Bedingungswerke ADSp 2016 und DTLB. Von verschiedenen Referenten und Diskussionsteilnehmern wurde erneut das Bedauern über ein Fehlen eines einheitlichen Bedingungswerkes zum Ausdruck gebracht. Befürchtungen wurden geäußert, dass dieser Mangel die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Transportgewerbes nicht unerheblich einschränken werde. Wie das Symposium in Bremen mit der Vorstellung der ADSp 2017 jedoch gezeigt hat, sind diese Befürchtungen nicht ungehört geblieben.

Beide Transportrechtskolloquien haben gezeigt, dass der Versuch, sich bei einer eintägigen Veranstaltung auf ein einziges Thema zu fokussieren, verbunden mit der Hoffnung, dadurch lebhafte Diskussionen zu erzeugen, als geglückt betrachtet werden kann.

Die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht war Mitorganisator und Mitveranstalter eines Symposiums, das im Oktober 2015 in Tokyo unter großer Beteiligung vorwiegend japanischer, aber auch deutscher Teilnehmer und getragen von deutschen und japanischen Referenten veranstaltet worden war. Thema des Symposiums war „Die Reform des Transport- und Seehandelsrechts in Japan und Deutschland aus rechtsvergleichender Perspektive“. Da bereits das bis heute geltende japanische Handelsgesetzbuch nach dem Vorbild des deutschen Handelsgesetzbuches gestaltet worden ist, lag es für den japanischen Gesetzgeber nahe, auch bei der Neugestaltung des Transport- und Seehandelsrechts einen vergleichenden Blick auf die entsprechenden deutschen Vorschriften zu werfen. Sobald die Reform in Japan zum Abschluss gebracht worden ist, sollen die neuen Vorschriften auf einer Folgeveranstaltung, voraussichtlich im Jahr 2017 in Hamburg, vorgestellt werden.

Aus der Arbeit des Vorstands

a. juris

Aus der Arbeit des Vorstandes berichtet der Unterzeichnende vor allem über die im April 2016 erfolgte Einstellung des juris PraxisReports Transport- und Speditionsrecht, für den die Gesellschaft als Herausgeber fungierte. Über 2,5 Jahre hinweg wurden im zweimonatlichen Rhythmus aktuelle transportrechtliche Entscheidungen analysiert und kommentiert. Da den Mitgliedern der Gesellschaft der PraxisReport von juris kostenlos zur Verfügung gestellt worden war, rechnete sich das Vorhaben für juris offensichtlich nicht, so dass juris das Vertragsverhältnis aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt hat. Der Vorstand hat nunmehr die früheren Autoren des PraxisReports Transport- und Speditionsrecht dafür gewinnen können, zu aktuellen Urteilen möglichst kurzfristig knappe Anmerkungen zu verfassen, die die Gesellschaft der Zeitschrift Transportrecht zur Verfügung stellt. Dafür zahlt die Gesellschaft den Autoren ein bescheidenes Honorar. Es wird vom Vorstand erwogen, die ausländischen Mitglieder der Gesellschaft zu bitten, ausländische Entscheidungen in vermehrtem Umfang der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen und diese, wenn möglich, in knapper Form zu kommentieren. Auch diese Kommentierungen würde die Gesellschaft sodann der Zeitschrift Transportrecht zur Verfügung stellen.

b. Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben

Zweimal hat die Gesellschaft im Berichtszeitraum zu Gesetzesvorhaben Stellung genommen:

Der Revisionsausschuss der OTIF hat Änderungen zum Anhang B der CIM vorgeschlagen, die im Wesentlichen Anpassungen an den wachsenden Einfluss der elektronischen Datenverarbeitung darstellen. Wenngleich grundsätzlich eine Anpassung der Vorschriften an die wachsende Datenvereinbarung begrüßt wird, so sollte diese Anpassung nach Auffassung der Gesellschaft jedoch nicht nur punktuell, sondern umfassend durch eine komplexe, alle Bereiche abdeckende Norm für die „elektronische Kommunikation“ im Rahmen der Beförderung auf Grundlage der CIM vorgenommen werden.

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf einer „Einheitlichen Rechtsordnung für den Schienenverkehr“, vorgelegt von der UNECE Expertengruppe Einheitliches Eisenbahnrecht, steht die Gesellschaft dem Gesetzesvorhaben skeptisch gegenüber. Gerade für den vorgesehenen Anwendungsbereich Europa/Asien kommen die bereits bestehenden Regelwerke CIM und SMGS zur Anwendung, die auch nach dem Entwurf unberührt bleiben sollen, sodass künftiges neues Recht nach Auffassung der Gesellschaft allenfalls von eingeschränkter Bedeutung sein könne.

c. Website

Die Arbeiten an der Neugestaltung und vor allem inhaltlichen Vervollständigung der Website sind aus verschiedenen Gründen in der Vergangenheit nur zögerlich vorangekommen. Umso glücklicher ist der Vorstand, der Mitgliederversammlung 2016 eine nicht nur optisch neu gestaltete, sondern auch bedienerfreundlichere und vor allem inhaltlich aufgewertete neue Website vorstellen zu können.

d. Organisation der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist im Berichtszeitraum angewachsen von 710 auf etwa 770 Mitglieder.

Die Pflege des Mitgliederbestandes und einen Teil der organisatorischen Fragen hatte zunächst Frau Höltig und sodann Frau Angermeyer übernommen. Beide Damen sind bei der Rechtsanwaltskanzlei Ahlers & Vogel angestellt und übernehmen gegen Erstattung des für die Gesellschaft geleisteten Arbeitsaufwandes den Schriftverkehr und die Verwaltung der Daten.

Die Buchhaltung und der Rechnungsverkehr sind seit dem 1. Januar 2016 einem Steuerberater (Steuerberatungsbüro Fiedler, Hamburg) anvertraut worden.

Finanzielle Lage der Gesellschaft

Die Finanzlage der Gesellschaft ist befriedigend. Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge erscheint nicht erforderlich, weil der Aufwand im Wesentlichen durch die beiden jährlichen Veranstaltungen (Symposium und Kolloquium) verursacht wird, die jeweils gesondert kalkuliert werden müssen. Während die beiden Symposien im Berichtszeitraum einen leichten Überschuss für die Gesellschaft erbrachten, führten die beiden Kolloquien zu einer – nicht unerwarteten – Unterdeckung, da sie noch in der Einführungsphase sehr zurückhaltend kalkuliert worden waren.

Das Vermögen der Gesellschaft, über dessen Entwicklung Herr Dr. Bahnsen als Schatzmeister gesondert berichtet, hat sich auf einem guten Niveau stabilisiert. Deshalb stellt der Vorstand einen Teil der Rücklagen für Honorare für die Autoren der Urteilsbesprechungen zur Verfügung. Grundsätzlich muss aber im Auge behalten werden, dass die große Teilnehmerzahl an den Veranstaltungen der Gesellschaft und die Entwicklung auf dem Markt der in Betracht kommenden Tagungshotels größere Rückstellungen erforderlich machen. Denn es ist heute kaum noch möglich, Tagungen mit den Hotels zu vereinbaren, bei denen nicht erhebliche Garantien für nicht abgerufene Zimmerkontingente und – vor allem – Minderbeteiligungen gegenüber der geplanten (und im Hinblick auf die zur Verfügung zu stellenden Räumlichkeiten nicht all zu niedrig anzusetzenden) Teilnehmerzahlen übernommen werden müssen. Diese Garantien können ein beträchtliches Ausmaß annehmen; sie sind zwar bislang niemals abgerufen worden, doch besteht diese Gefahr und muss berücksichtigt werden.

Satzungsänderung und Vorstandswahl

Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung 2016 eine Satzungsänderung vorgeschlagen. Die Notwendigkeit einer Satzungsänderung ist im Wesentlichen zurückzuführen auf eine Änderung der Anforderungen, die nach den Bestimmungen der Abgabenordnung an die Satzungen steuerbegünstigter Körperschaften zu stellen sind, wie sie im neu formulierten § 27 Abs. 3 BGB zum Ausdruck kamen. Während weiterhin die eigentliche Vorstandstätigkeit ohne Vergütung ausgeübt wird, ist in der Satzung klar gestellt worden, dass Vorstandsmitglieder für andere Tätigkeiten, die mit dem Vorstandsamt nicht im Zusammenhang stehen, z. B. Halten von Referaten auf Symposien oder Kolloquien der Gesellschaft, eine angemessene Vergütung erhalten können. Alte und neu zu beschließende Fassung der Satzung waren der Einladung zur Mitgliederversammlung beigefügt.

 

Während des Berichtszeitraumes bestand der Vorstand der Gesellschaft aus folgenden Mitgliedern:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin, Bonn (Vorsitzender)

Rechtsanwalt Dr. Kay Uwe Bahnsen, Hamburg (Schatzmeister und stv. Vorsitzender)

Ministerialdirigentin Dr. Beate Czerwenka, Berlin

Rechtsanwalt Lars Lange, Hamburg

Rechtsanwalt Hartmuth Sager, Hamburg

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Temme, Düsseldorf

Rechtsanwalt Hubert Valder, Bonn

 

Die bisherigen Mitglieder des Vorstands – mit Ausnahme von Herrn Rechtsanwalt Lars Lange – haben sich bereit erklärt, erneut zu kandidieren. Der Vorstand nimmt das Ausscheiden von Herrn Lange, dessen berufliche Verpflichtungen eine weitere Vorstandstätigkeit nicht zulassen, mit großem Bedauern zur Kenntnis. Als Nachfolgerin für den ausscheidenden Herrn Lange hat der Vorstand der Mitgliederversammlung Frau Dr. Christine Schmidt, Richterin am OLG Frankfurt, zur Wahl vorgeschlagen.

Aus dem Kreis der Mitglieder sind keine Wahlvorschläge eingegangen.

 

Bremen, den 18. November 2016

Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin