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DGTR - Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

Allgemeines Transportrecht

Unter der Überschrift „Allgemeines Transportrecht“ haben wir sowohl aus dem Bereich des Privatrechts als auch des Öffentlichen Rechts die Normen zusammengestellt, die für mehrere Transportarten oder Transportmodi, also für den nationalen Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiff- oder Lufttransport gelten.

 

Infolge der Rechtsvereinheitlichung von 1998 enthält die Seite „Allgemeines Transportrecht“ nur wenige Gesetze. Das Transportrechtsreformgesetz (TRG) vom 25.6.1998 (BGBl. I 1588) als solches ist nicht aufgenommen, da es sich als sog. Artikelgesetz in der Änderung anderer Gesetze erschöpft und als solches keine bleibende Bedeutung hat.

 

Auf der Unterseite „Privatrecht“ finden Sie das 4. Buch des Handelsgesetzbuchs (HGB)

 

Es enthält seit dem Transportrechtsreformgesetz -TRG – vom 25.6.1998 (BGBl. I 1588) alle privatrechtlichen Vorschriften über den Landfrachtvertrag, den Speditionsvertrag und den Lagervertrag (zum TRG, seiner Vorgeschichte, seinem wesentlichen Inhalt, der vorhergehenden Rechtslage und den Gründen für die Nicht-Einbeziehung des Seehandelsrechts in die Reform vgl. insbesondere Herber, NJW 1998, 329).

Die Rechtsregeln über den Frachtvertrag – in der Neufassung der §§ 407 ff. – stellen damit ein allgemeines deutschen Frachtrecht dar, neben dem lediglich noch besondere Regeln für die Güterbeförderung auf See gelten, die sich im fünften Buch des HGB – A V 1 – finden. Mit dem TRG wurde erstmals auch eine gesetzliche Regelung des Vertrages über die multimodale Güterbeförderung geschaffen, die Bestandteil der Frachtrechtsregelung des HGB ist (§§ 452 – 452 d HGB).

Im HGB enthalten sind auch die gesetzlichen Vorschriften über die Spedition (§ 453 ff. HGB), die ebenfalls durch das TRG modernisiert wurden. Schließlich die Bestimmungen über das Lagerrecht § 467 ff. HGB), das – nach gleichzeitiger Aufhebung der Orderlagerscheinverordnung – nun wieder vollständig im HGB geregelt sind.

 

Die Neufassung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts hat so grundsätzliche Bedeutung, daß es der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht gerechtfertigt erschien, eine englische Übersetzung der §§ 407 bis 472d HGB zu fertigen. Sie kann vor allem als sprachliches Muster bei der Abfassung englischer Vertragstexte Schriftsätze dienen. Zur Erleichterung der Verwendung als Übersetzungshilfsmittel ist die Übersetzung als Synopse aufgenommen worden, die bei der Gesellschaft auch in gedruckter Form bezogen werden kann.

 

Auf der Unterseite „Öffentliches Recht“ finden Sie das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG)

 

Das Gesetz ist eines der wenigen allgemeinen Transportrechtsgesetze (öffentlich-rechtlichen Charakters); es enthält allerdings nur Rahmenvorschriften, auf deren (Verordnungs-Ermächtigungs-) Grundlage der Bundesminister für Verkehr Verordnungen für die verschiedenen Transportarten erlassen hat.